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Vereinssatzung

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

     Der Verein führt den Namen MTB Erfurt e.V. und hat seinen Sitz in Erfurt.

     Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

     Der Verein wird in das Vereinsregister Erfurt eingetragen.

 

§ 2 Zweck des Vereins

1.             1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte   

                   Zwecke“ der Abgabeordnung und zwar durch die Förderung des Radfahrens allgemein.

2.             2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke

3.             3. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

4.             4. Der Verein führt MTB-Touren durch.

 

§ 3 Mittelverwendung

     Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen 

     aus Mitteln des Vereins.

 

§ 4 Begünstigungsverbot

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe 

    Ausgaben begünstigt werden.

 

§ 5 Mitgliedschaft

1.             Die Mitgliedschaft wird auf  schriftlichen Antrag und mit Zustimmung des Vorstands erworben. Sie dauert mindestens ein 

                Kalenderjahr. Minderjährige bedürfen für An- und Abmeldung Ihrer Mitgliedschaft die schriftliche Zustimmung des   

                gesetzlichen Vertreters.

2.             Die Mitgliedschaft endet:

a.       zum Ende des laufenden Kalenderjahres aufgrund einer dem Vorstand zugestellten schriftlichen Erklärung

b.       durch einen wegen vereinswidrigen Verhaltens vom Vorstand mit einfacher Mehrheit herbeigeführten   

          Auschließungsbeschluss, durch Tod des Mitglieds, durch Auflösung des Vereins.

 

§ 6 Rechte, Pflichten der Mitglieder

    Die Mitglieder habend as Recht, durch Vorschläge, Anregungen und Anträge die Vereinsarbeit zu fördern und an den  

    Veranstaltungen und sonstigen Versammlungen teilzunehmen.

    Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinem gemeinnützigen Bestreben zu unterstützen und zum gelingen der

    Sport- und sonstigen Veranstaltungen beizutragen

    Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Beiträge rechtzeitig zu entrichten.

 

§ 7 Mitgliedsbeiträge

1.             Die Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in einer Beitragsordnung geregelt. Diese ist von der Mitgliederversammlung zu 

                beschließen.

2.             Über Änderungen in der Beitragsordnung darf in einer Mitgliederversammlung nur beschlossen  werden, wenn ein 

                entsprechender Punkt in der Tagesordnung  enthalten ist.

 

 

§ 8 Verwendung von Überschüssen

    Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine  

    Überschussanteile. Bei Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung des Vereins besteht kein Anspruch auf das 

    Vereinsvermögen.

 

§ 9 Vereinsorgane

    Die Organe des Vereins sind:

    1. a.)    Die Mitgliederversammlung, welche mindestens einmal im Jahr stattfinden muss,

    spätestens jedoch im November. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand und muss  

    mindestens 4 Wochen vor dem Versammlungstermin bekannt gegeben werden. Sie erfolgt in schriftlicher Form unter 

    Nennung einer Tagesordnung an die Mitglieder.

b.)            Die Mitgliederversammlung ist innerhalb von 2 Wochen einzuberufen, wenn mindestens 30% der Mitglieder dieses fordern.

c.)            Der Vorstand kann bei Vereinsinteresse eine Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Wochen einberufen.

 

2. a.)        Der Geschäftsführende Vorstand, bestehend mindestens aus dem 1. Vorsitzendem, dem 2. Vorsitzenden, dem 

                Schatzmeister.

    In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stimmberechtigt, unter dem 

    Vorbehalt, dass keine Beitragsschuld besteht. Für den Vorstand wählbar sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr 

    vollendet haben.

    Gesetzliche Vertreter des Vereins sind im Sinne des §26 BGB zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. Der 

    Vorstand kann zur Unterstützung seiner Aufgaben weitere Funktionen besetzen.

 

§ 10 Wahlen

    Der gesamte Vorstand wird alle 2 Jahre durch die Mitgliederversammlung neu gewählt. Geheime Wahl kann beantragt  

    werden.

    Im selben Rhythmus werden mind. 2 Kassenprüfer gewählt, die der Mitgliederversammlung jährlich Bericht über die 

    Kassenführung geben. Wiederwahlen sind möglich.

 

§ 11 Beschlussfassung und Protokollierung

    Die Beschlussfassung über Anträge erfolgt offen, solange nicht geheime Abstimmung verlangt wird.

    Versammlungsbeschlüsse werden vom Schriftführer schriftlich festgehalten und als Protokoll der nächsten  

    Mitgliederversammlung zum Beschluss vorgelegt. Die Protokolle sind vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer nach 

    Genehmigung zu unterzeichnen.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

1.             Der Verein kann durch Mitgliederbeschluss nur dann aufgelöst werden, wenn in eigens dafür anberaumter 

                Mitgliederversammlung drei Viertel der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen. Die  

                Abstimmung muss geheim erfolgen.

2.             Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an den Landessportbund 

                Erfurt, der dieses ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Bereich Radsport zu verwenden hat.

 

§ 13 Gültigkeit

    Die vorliegende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 13.10.2005 beschlossen.

 

    Der Beschluss wird durch Unterschriften folgender Mitglieder bestätigt (Anlage)

 

 

 

 

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